Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Gemeinde Kissing gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den Winterdienst. So ist die Gemeinde verpflichtet, die im Winter durch Schneefall und Glätte auftretenden Verkehrsgefährdungen auf Fahrbahnen, Gehwegen und Plätzen nach Ihrer Leistungsfähigkeit und der Verkehrsbedeutung durch Räumen und Streuen zu beseitigen. Dabei wird der Bauhof auch durch einen privaten Räumdienst unterstützt. 

Jährlich wird in einem Winterdienstplan festgelegt, auf welchen Fahrbahnen, Gehwegen und Plätzen der Winterdienst durch die Gemeinde Kissing durchgeführt wird. Da es technisch und personell nicht möglich ist, bei Schnee oder Glatteis alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig zu räumen und zu streuen, werden die Straßen innerhalb des Ortes, in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung in die Dringlichkeitsstufen I, II und III eingeordnet. 

Dringlichkeitsstufe I z. B. Durchgangsstraßen der Ortsdurchfahrt, Hauptverkehrsstraßen, Strecken des öffentl. Busverkehrs, Schulbuslinien
Dringlichkeitsstufe II z. B. Verbindungsstraßen, Wohnsammelstraßen, Parkplätze
Dringlichkeitsstufe III z. B. Wohnstraßen

Ortsplan Winterdienst Straßen KissingGemeinde Kissing
Winterdienst Straßen
Ortsplan Winterdienst Rad- und Gehwege KissingGemeinde Kissing
Winterdienst Rad- und Gehwege

Was müssen Sie bzw. die Bürgerinnen und Bürger machen?

Durch die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde diese Pflicht teilweise auf die Straßenanlieger übertragen. 

Wo?

Auf folgenden Flächen entlang Ihres Grundstücks sind Eigentümer zum Winterdienst verpflichtet. 

  • Gehwege einschließlich Verbindungswege
  • begehbare Seitenstreifen in Straßen ohne ausgebaute Gehwege
  • kombinierte Geh- und Radwege (Geh- und Radverkehr auf derselben Fläche)
  • Fahrbahnen von verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO)

Wann?

Die o. g. Flächen müssen an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr von Schnee und Eisglätte befreit sein. Die Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Verkehrsgefährdungen nötig ist. 

Wohin mit dem Schnee?

Räumen Sie den Schnee, wo immer es möglich ist, auf Grünstreifen oder auf das eigene Grundstück und nicht auf die Fahrbahn. Das erleichtert dem Räumdienst und der Müllabfuhr die Arbeit. Bitte halten Sie nach stärkerem Schneefall auch die Hydranten und Gullys frei.

Welches Streugut?

Auf öffentlichen Verkehrsflächen ist handelsübliches abstumpfendes Streugut (Sand, Split) zu verwenden. Der Einsatz von Auftaumitteln, wie z. B. Salz ist nur bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) zulässig. 

Beim Streuen gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Was noch?

Die Gemeindeverwaltung bittet darum, bei Schnee und Eis Folgendes zu beachten:

  • Die Räum- und Streufahrzeuge brauchen Platz, bitte halten Sie eine Fahrspur frei. 
  • Auch Räumfahrzeuge können bei Schnee und Eis rutschen.
  • Die Räumfahrzeuge besitzen große Wendekreise, parken Sie nicht im Wendehammer o. ä.