Jährliche Vereinsförderung 

Nach den Richtlinien zur Vereinsförderung vom 09.10.2012 erhalten die Kissinger Vereine, die die Fördervoraussetzungen nach Ziff. 1 und 2 erfüllen, eine jährliche finanzielle Zuwendung der Gemeinde.

Die Gewährung der Vereinsförderung erfolgt nur auf Antrag sowie für in Kissing gemeldete Mitglieder. Durch die Unterschrift wird bestätigt, dass ausschließlich für die in Kissing wohnhaften Mitglieder die Förderung beantragt wird.

Bezüglich der jugendlichen Mitglieder ist zudem eine namentliche Aufstellung inklusive Geburtsjahr vorzulegen. Auch hier wird die Förderung nur für in Kissing wohnhafte Mitglieder gewährt.

Die Anträge sind jährlich bis zum 30.08. einzureichen. Sollten die Bescheide des Landratsamtes Aichach-Friedberg über die Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Aichach-Friedberg zur Förderung des Sports noch nicht vorliegen, können diese nachgereicht werden.