Auskunftssperren

Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Familienname, Vorname, Doktorgrad sowie Anschrift) erteilen. Die Melderegisterauskunft kann auf schriftlichen Antrag des Meldepflichtigen eingeschränkt werden, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Einen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie schriftlich unter Angabe der Gründe sowie der Vorlage von geeigneten Nachweisen im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Mering stellen.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) als Identitätsnachweis.

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Gebühren

kostenfrei

Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Einwohnermeldeamt
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-126
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: ewo@kissing.de

Öffnungszeiten:
Montag07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag07:15 – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag07:15 – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag07:15 – 12:00 Uhr
 

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren.

Nutzen Sie die Online-Terminbuchung für das Einwohnermeldeamt und Passamt.