Namenserklärung

Das neue Namensrecht ist am 01.05.2025 in Kraft getreten. Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten, Ihre bestehende Namensführung zu ändern.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz finden sie weitere Informationen (BMJV - Namensrecht).

Die Gemeinde Kissing ist für Sie zuständig, wenn Sie in Kissing geboren sind, geheiratet haben oder wohnen.

Wenn Sie sich informiert haben und Ihren Namen entsprechend den Möglichkeiten der Reform ändern möchten, füllen Sie bitte unserer Formular aus und senden uns dieses zu.

Im Rahmen der Übergangsregelung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre bestehende Namensführung zu ändern.

  • Sollten die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen, können sowohl minderjährige als auch volljährige Kinder ihren Geburtsnamen ändern. 
  • Sofern Sie als Kind einbenannt worden sind, können Sie eine Rückbenennung erklären. 
  • Wenn Sie bereits einen gemeinsamen Namen in Ihrer Ehe führen, können Sie ihn ändern. 

Bitte teilen Sie uns mit unserem Formular Ihre gewünschte Namensänderung mit. Wir nehmen im Anschluss Kontakt mit Ihnen auf.

Die bisherigen Möglichkeiten sind weiterhin gegeben, z.B.

  • Die Sortierung der Reihenfolge Ihrer Vornamen
  • Angleichungserklärung nach Einbürgerung
  • Änderung der Vornamen (§ 45 b PStG) im Rahmen der Änderung des Geschlechtseintrags nach SBGG.

Formular Namenserklärung

Formular zur Anfrage einer Änderung des Familiennamens

Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Standesamtswesen
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-562
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: standesamt@kissing.de

telefonische Erreichbarkeit: 
Montag - Freitag 
07:15 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Terminvereinbarung keine Beratung, sondern lediglich die Annahme von Unterlagen, erfolgen kann. Wir empfehlen Ihnen daher, vorher zwingend einen Termin zu vereinbaren.