Vorübergehende Schankerlaubnis bei besonderen Anlässen
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Verkauf und Zubereiten von Speisen und Getränken mit Gewinnerzielungsabsicht) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Typische Beispiele für besondere Anlässe:
Straßen-, Jugend-, Sommer-, Vereinsfeste, Geschäftseröffnungen, Jubiläumsfeiern
Eine Gestattung ist aber selbst dann erforderlich, wenn der erzielte Gewinn für gemeinnützige oder soziale Zwecke verwendet wird (Spende für Spielplatz, bedürftige Personen, caritative Zwecke u. ä.).
Die Gestattung kann längstens für 3 Wochen erteilt werden.
Voraussetzungen
Die Zuverlässigkeit des Veranstalters wird anhand des Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs von der Erlaubnisbehörde überprüft. Die Entscheidung, ob die Zuverlässigkeit überprüft werden muss, trifft die Gemeinde.
Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.
Fristen
Der Antrag muss mindestens 1 Woche vorher eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf vorübergehenden Gaststättenbetrieb
- Führungszeugnis für Behörden (Wohnsitzgemeinde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Wohnsitzgemeinde)
Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-562
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: standesamt@kissing.de
Öffnungszeiten: | |
Montag | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag | 07:15 Uhr – 12:00 Uhr |
Mittwoch | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 07:15 – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Freitag | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren.
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