Vorübergehende Schankerlaubnis bei besonderen Anlässen

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Verkauf und Zubereiten von Speisen und Getränken mit Gewinnerzielungsabsicht) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

Typische Beispiele für besondere Anlässe:
Straßen-, Jugend-, Sommer-, Vereinsfeste, Geschäftseröffnungen, Jubiläumsfeiern

Eine Gestattung ist aber selbst dann erforderlich, wenn der erzielte Gewinn für gemeinnützige oder soziale Zwecke verwendet wird (Spende für Spielplatz, bedürftige Personen, caritative Zwecke u. ä.).

Die Gestattung kann längstens für 3 Wochen erteilt werden. 

Voraussetzungen

Die Zuverlässigkeit des Veranstalters wird anhand des Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs von der Erlaubnisbehörde überprüft. Die Entscheidung, ob die Zuverlässigkeit überprüft werden muss, trifft die Gemeinde.

Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.

Fristen

Der Antrag muss mindestens 1 Woche vorher eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-562
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: standesamt@kissing.de

Öffnungszeiten:
Montag07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag07:15 – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag07:15 – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag07:15 – 12:00 Uhr
 

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren.

Nutzen Sie die Online-Terminbuchung für das Einwohnermeldeamt und Passamt.