Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung zum Gehweg
Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 18.09.2025 und des Gemeinderats vom 02.10.2025 gibt die Gemeinde Kissing gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekannt, dass der Gehweg zwischen dem Amselweg und der Bahnhofstraße als „Gehweg Amselweg“ gewidmet wird.
Die Fläche weist die Verkehrsbedeutung von beschränkt-öffentlichen Wegen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als selbständigen Gehweg auf.
Der zu widmende Gehweg mit der Fl.Nr. 3712 beginnt an der Ortsstraße Bahnhofstraße, Fl.Nr. 2846/3 und endet an der Ortstraße Amselweg, Fl.Nr. 3719. Die Fläche ist im beiliegenden Plan orange dargestellt.
Diese Verfügung kann während der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, Erdgeschoss, Zimmer 13, eingesehen werden.
Gemeinde Kissing






