Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes;
Einziehungsverfügung (Ankündigung)
Die Gemeinde Kissing gibt gem. Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bekannt, dass die Ludergasse Fl.Nr. 369/2 der Gemarkung Kissing eingezogen werden soll und damit den Status einer öffentlich zugänglichen Verkehrsanlage (öffentlicher Feld- und Waldweg) verlieren wird.
Die zur Einziehung vorgesehene Strecke, wie im beiliegenden Lageplan orange gekennzeichnet, beginnt an der Straßengrundstücksfläche der Ottmaringer Straße, Fl.Nr. 368/2 der Gemarkung Kissing und endet an der Straßengrundstücksfläche der Kreisstraße AIC 12, Fl.Nr. 520/5 der Gemarkung Kissing.
In diesem Streckenbereich hat der öffentliche Feld- und Waldweg seine Verkehrsbedeutung verloren. Aus dem tatsächlichen Zustand geht hervor, dass der Feld- und Waldweg nicht mehr existiert und nicht mehr benötigt wird. Durch die Einziehung wird der öffentliche Feld- und Waldweg zum Privateigentum der Gemeinde Kissing.
Die Unterlagen können während der üblichen Besuchszeiten bei der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, Erdgeschoss, Zimmer 13, eingesehen werden.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können schriftlich oder zur Niederschrift an die vorgenannte Stelle gerichtet werden. Die Einziehung kann von der Gemeinde Kissing frühestens nach Ablauf von drei Monaten ab dieser Bekanntmachung verfügt werden.








