Satzung der Gemeinde Kissing über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich allgemeiner Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Kissing hat in seiner Sitzung vom 29. Oktober 2026 die Satzung der Gemeinde Kissing über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich allgemeiner Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung) beschlossen, diese tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt im Bürgerbüro der Gemeinde Kissing, Asternstraße 13, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.






