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Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Gastschulverhältnisse können unter den Voraussetzungen des Art. 43 BayEUG  von den dortigen Entscheidungsträgern genehmigt werden. Bezüglich des Zeitraums für den ein Gastschulverhältnis gewährt wird, haben die Entscheidungsträger einen Entscheidungsspielraum. Aus pädagogischer Sicht sollte ein Gastschulverhältnis für mindestens ein Schuljahr ergehen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Genehmigung eines Gastschulverhältnisses

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Das ausgefüllte Antragsformular kann entweder bei der zuständigen Sprengelschule, der Gastschule oder bei der Gemeinde/Stadt abgegeben werden. Nach der Entscheidung über den Gastschulantrag erhält der Antragsteller einen Gastschulbescheid.

Fristen

Details Fristen
  • Nach Ablauf des verbeschiedenen Zeitraums der Befreiung von der Sprengelpflicht muss das Gastschulverhältnis ggf. erneut beantragt werden.

Kosten

Details Kosten
  • Der Bescheid ergeht kostenfrei.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)