18. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches;
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ (Vorentwurf)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kissing hat in der öffentlichen Sitzung vom 29.02.2024 für das Grundstück Flur Nr. 3502/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 3418 und 3418/3 („Am Silberpark“), jeweils Gemarkung Kissing, zwischen der Münchner Straße (B2) und der Bahnlinie Augsburg - München am nördlichen Rand der Ortslage Kissing, das Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ eingeleitet. Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Arnold Consult AG in 86438 Kissing beauftragt. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im sogenannten Regelverfahren mit zweistufigem Beteiligungsverfahren (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht durchgeführt.

Ziel der Änderungsplanung ist insbesondere eine zeitgemäße Erweiterung des bereits bestehenden Krematoriums, um kurzfristig den gestiegenen technischen und betrieblichen Anforderungen an diese Einrichtung am Standort in Kissing Rechnung tragen zu können. Zudem soll eine im Zusammenhang mit dem Betrieb des Krematoriums stehende Entwicklung von gewerblichen Nutz- und Büroflächen im unmittelbaren Anschluss an den Standort des Krematoriums planungsrechtlich gesichert werden. Damit sollen bislang über das gesamte Gemeindegebiet verteilte Lagerflächen für das Krematorium an einem Ort räumlich funktional zusammengeführt werden. Für das Änderungsgebiet werden in diesem Zusammenhang im nördlichen Teil „gewerbliche Bauflächen“ mit randlichen „Grünflächen“ und im südlichen Teil ein „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Feuerbestattung“ ausgewiesen. Zwischen den beiden Bauflächen werden zudem weitere „Grünflächen“ mit zu erhaltenden Gehölzen dargestellt. Das gesamte Änderungsgebiet umfasst etwa 1,15 ha.

Der vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 29.02.2024 gebilligte Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 29.02.2024, liegt im Rathaus der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, 86438 Kissing in der Zeit

vom 22. April 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024

im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischen Weg an bauamt@kissing.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Darüber hinaus können die Unterlagen auch online (siehe unten) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Umgriff der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“