Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ (Vorentwurf)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches;
Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ (Vorentwurf)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kissing hat in der öffentlichen Sitzung vom 29.02.2024 für das Grundstück Flur Nr. 3502/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 3418 und 3418/3 („Am Silberpark“), jeweils Gemarkung Kissing, zwischen der Münchner Straße (B2) und der Bahnlinie Augsburg - München am nördlichen Rand der Ortslage Kissing, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ beschlossen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde die Arnold Consult AG in 86438 Kissing beauftragt. Der Bebauungsplan „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ wird im sogenannten Regelverfahren mit zweistufigem Beteiligungsverfahren (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer zeitgemäßen Erweiterung des bereits bestehenden Krematoriums, um kurzfristig den gestiegenen technischen und betrieblichen Anforderungen an diese Einrichtung am Standort in Kissing Rechnung tragen zu können. Zudem soll eine im Zusammenhang mit dem Betrieb des Krematoriums stehende Entwicklung von gewerblichen Nutz- und Büroflächen im unmittelbaren Anschluss an den Standort des Krematoriums gesichert werden. Damit sollen bislang über das gesamte Gemeindegebiet verteilte Lagerflächen für das Krematorium an einem Ort räumlich funktional zusammengeführt werden. Hierfür werden die Flächen im südlichen Teil des Bebauungsplanes als „sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Feuerbestattung“ (§ 11 Baunutzungsverordnung) und die Flächen im nördlichen Teil des Bebauungsplanes als „Gewerbegebiet“ (§ 8 BauNVO) festgesetzt. Mit den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, der Gestaltung der neuen Gebäude sowie den Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen kann eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Arrondierung der am nordwestlichen Rand der Ortslage Kissing bereits bestehenden Gebäude- und sonstigen Strukturen gewährleistet werden. Das gesamte Plangebiet hat eine Größe von etwa 1,15 ha.

Der vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 29.02.2024 gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 29.02.2024, liegt im Rathaus der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, 86438 Kissing in der Zeit

vom 22. April 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024

im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischen Weg an bauamt@kissing.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Darüber hinaus können die Unterlagen auch auch online (siehe unten) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Umgriff der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“