Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungsverordnung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Kissing hat in seiner Sitzung vom 18.02.2021 beschlossen, die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter neu zu erlassen.
Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Kissing, Zimmer 23, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie ist hierfür vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 7907-100 erforderlich.
Die Satzung ist ferner auf der Internetseite der Gemeinde Kissing unter www.kissing.de/aktuelles-und-service/ortsrecht veröffentlicht.