FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige
Ausgabe ab Montag, 25.01.2021 bis Donnerstag, 4. Februar 2021 im Rathaus
Die Maskenpflicht zur Corona-Pandemie wurde verschärft: Seit Montag, 18. Januar 2021 ist in Bayern beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr (inkl. der Haltestellen) für Personen ab 15 Jahren das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Im Vergleich zu sogenannten Alltagsmasken sind diese teuer. Deshalb stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege rund 3,5 Millionen FFP2-Schutzmasken kostenlos für pflegende Angehörige und Bedürftige zur Verfügung, die je nach Einwohnerzahlen an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgegeben wurden.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen bayernweit insgesamt eine Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung. Für die Abgabe hat das Ministerium folgende Kriterien mitgeteilt:
- jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson,
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
- Abholung in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person
In Kissing können die Schutzmasken von Montag, 25. Januar bis Donnerstag, 4. Februar 2021 zwischen 13:00 und 16:00 Uhr im Rathaus abgeholt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Abholung nach vorheriger Terminabsprache ebenfalls möglich.
Die Masken werden ausgegeben, solange der zugewiesene Vorrat reicht.