Erörterungstermin: Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Paar und der Steinach
Die Erörterung findet am 10.08.2022 ab 9 Uhr im Landratsamt Aichach-Friedberg im Großen Sitzungssaal, Erdgeschoß statt.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat im Verfahren für die
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Paar und der Steinach
einen
Erörterungstermin
anberaumt. Darin werden die rechtzeitig gegen die ausgelegten Planunterlagen erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Stellung genommen bzw. Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Die Erörterung findet statt:
am
10.08.2022 ab 9 Uhr
im Landratsamt Aichach-Friedberg im Großen Sitzungssaal, Erdgeschoß
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Teilnahmeberechtigt ist, neben den Behörden, jeder von der Darstellung des Uberschwemmungsgebietes Betroffene (i. d. R. Grundstückseigentümer) und alle, die wirksam Einwendüngen
erhoben haben (Einwendungsführer}. Die Teilnahme ist freigestellt.
Zur besseren Organisation und aufgrund der Ungewissheit über die zum Zeitpunkt des Erörterungstermines herrschende Coronalage bitten wir bis spätestens 27.07.2022 um eine verbindliche Anmeldung per E-Mail unterwasserrecht@lra-aic-fdb.de.
Andere als die bereits im Anhörungsverfahren vorgebrachten Einwendungen sind jedoch nicht Gegenstand dieses Erörterungstermins. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen. Die wirksam erhobenen Einwendungen der Einwendungsführer werden im weiteren Verfahren auch dann in Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigt, wenn diese nicht am Erörterungstermin teilnehmen.
Wir bitten, einen Personalausweis mitzubringen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachweisen.
Die Vollmacht ist zu den Akten des Landratsamtes Aichach-Friedberg zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Es wird fortlaufend erörtert. Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss derVerhandlung
beendet.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.