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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlaglisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.

Stelle persönlich abgeben:Sie können Ihre Vorschläge bis zum 11.04.2023 schriftlich an uns oder bei folgender

Gemeindeverwaltung Kissing
Pestalozzistraße 5
Erdgeschoss Zimmer 9

Wir benötigen folgende Angaben:

Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch unter der Telefon-Nr. 08233/7907-120 zur Verfügung.

 

Auszug aus der Schöffenbekanntmachung vom 27. Oktober 2022

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