Landespflegegeld unterstützt Pflegebedürftige
Mit dem Bayerischen Landespflegegeld, das es seit 2018 gibt, bekommt jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 auf Antrag jährlich 1.000 €, zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen und unabhängig davon, ob die Versorgung zu Hause stattfindet oder in einem Pflegeheim.
In den Sommermonaten ist die Freude groß: Sonnenschein, Abschalten vom Alltag, Urlaubsgenuss – all dies gilt für pflegebedürftige Menschen ebenso wie für fitte Jüngere.
Mit dem Bayerischen Landespflegegeld, das es seit 2018 gibt, bekommt jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 auf Antrag jährlich 1.000 €, zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen und unabhängig davon, ob die Versorgung zu Hause stattfindet oder in einem Pflegeheim. Die Leistung ist frei verfügbar und kann nach den individuellen Wünschen verwendet werden.
Die Seniorenberatung, Fachstelle für pflegende Angehörige des Landratsamtes Aichach-Friedberg, stellt in den Beratungsgesprächen immer wieder fest, dass der Anspruch noch nicht bei allen Pflegebedürftigen bekannt ist. Der Grundgedanke des Landespflegegeldes ist, den Pflegebedürftigen mehr Lebensqualität zu gewähren. Das Landespflegegeld wird, nachdem es einmal beim Landesamt für Pflege in Amberg beantragt und bewilligt wurde, automatisch am Ende eines jeden Jahres überwiesen.
Zur Verwendung des Betrages bietet sich zum Beispiel ein gemeinsamer Urlaub mit den pflegenden Angehörigen an. Eine Reise weckt die Lebenskräfte, verschafft neue Eindrücke und Entspannung sowie Erholung in einer schönen Umgebung. Das stärkt eine gute Beziehung und bringt jene Kräfte zurück, die für die tägliche Versorgung durch Angehörige im eigenen Zuhause benötigt werden. Tagesausflüge eignen sich besonders für Senioren, die sonst in einem Pflegeheim leben und sehr selten ihre gewohnte Umgebung verlassen. Gerade für sie ist es eine willkommene Abwechslung, mit der Familie oder einem ehrenamtlichen Helfer einen schönen Tag zu verbringen.
Den Ideen, das Geld nach persönlichen Wünschen und Bedürfnissen sinnvoll einzusetzen, sind keine Grenzen gesetzt. Sich selbst etwas Gutes zu gönnen, sich „Helfenden Händen“ gegenüber erkenntlich zu zeigen, in den Wohnkomfort zu investieren oder sich zusätzliche Hilfen und Unterstützung zu leisten – all das ist mit dem Bayerischen Landespflegegeld in Höhe von jährlich 1.000 € möglich!
Das Bayerische Landespflegegeld
Voraussetzung:
Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
Hauptwohnsitz in Bayern
Antrag stellen beim:
Bay. Landesamt für Pflege
-Landespflegegeld-
Postfach 1364
92203 Amberg
www. landespflegegeld.bayern.de
Unterlagen zum Antrag
Kopie des Pflegebescheides über Pflegegrad 2 oder höher
Kopie des Personalausweises
Kontakt / Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Seniorenberatung des Landratsamtes Aichach-Friedberg
-Fachstelle für pflegende Angehörige-
Telefon 08251 / 87 22 33
Mo – Fr 8-12 Uhr