Wasseranschlussbeitrag und -kostenersatz
Für Grundstücke, die an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde angeschlossen sind oder angeschlossen werden können, erhebt die Gemeinde einen Anschlussbeitrag. Der Anschluss wird auf Antrag durch die Gemeinde oder eine von ihr beauftragte Firma durchgeführt. Die Kosten werden an den Anschlussnehmer weiterverrechnet.
Näheres ist in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde geregelt.
Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Bauverwaltung.