Wasseranschluss
Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück erschlossen ist, kann verlangen, dass sein Grundstück an die Wasserversorgung angeschlossen wird (Anschlussrecht). Grundstücke, auf denen Wasser verbraucht wird, müssen an die Wasserversorgung der Gemeinde angeschlossen werden (Anschlusszwang).
Das Nähere regelt die Satzung der Gemeinde Kissing für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Wasserabgabesatzung).
Auskünfte erteilt die Bauverwaltung.