Wahlen
Die Gemeinden organisieren vor Ort die Durchführung von Wahlen. Alle sechs Jahre werden in der Gemeinde der 1. Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates gewählt.
Zuständig für die Durchführung der Wahlen ist das Ordnungsamt.
Die Gemeinden organisieren vor Ort die Durchführung von Wahlen. Alle sechs Jahre werden in der Gemeinde der 1. Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates gewählt.
Zuständig für die Durchführung der Wahlen ist das Ordnungsamt.
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