Waffen
Waffen, z.B. Schusswaffen, bestimmte Messer, Schwerter, Verteidigungsspray etc. werden nach dem Waffengesetz in verschiedene Kategorien eingeteilt. Der Umgang mit ihnen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt. Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt.
Auskünfte erteilen auch die Mitarbeiter des Ordnungsamts.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.