Veranstaltungen auf Straßen
Jede Nutzung einer öffentlichen Straße, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, stellt eine Sondernutzung dar und ist genehmigungspflichtig.
Zuständig sind die Mitarbeiter der Bauverwaltung.
Weitere Infromationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.
Zuständig sind die Mitarbeiter der Bauverwaltung.
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