Vaterschaftsanerkennung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Zuständig sind die Mitarbeiter des Standesamts.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.
Zuständig sind die Mitarbeiter des Standesamts.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.