Unterhalt der gemeindlichen Gebäude
Zuständig für die gemeindlichen Gebäude und Liegenschaften ist die Liegenschaftsverwaltung.
Für den baulichen Unterhalt der Gebäude ist die technische Abteilung der Bauverwaltung zuständig.
Für den baulichen Unterhalt der Gebäude ist die technische Abteilung der Bauverwaltung zuständig.