Straßenreinigung
Die Reinigung der Ortstraßen erfolgt durch die Gemeinde. Wer eine Ortsstraße über die Maßen verschmutzt, ist zur Beseitigung der Verschmutzung verpflichtet. Die Reinigung der Gehwege hat die Gemeinde durch Verordnung auf die Anlieger übertragen.
Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Bauverwaltung, soweit es sich um die Reinigung der Straßen handelt. Zuständig für den Vollzug der Verordnung sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts.
Bitte beachten Sie die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.