Straßennamen-Vergabe
Zuständig für die Benennung der Straßen ist der Gemeinderat.
Näheres regelt die Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung.
Ansprechpartner in der Verwaltung sind die Mitarbeiter der Bauverwaltung.
Näheres regelt die Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung.
Ansprechpartner in der Verwaltung sind die Mitarbeiter der Bauverwaltung.