Sperrzeit, Gaststätten
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden. Ein weiteres Verkürzen der allgemeinen Sperrzeit ist nicht möglich, da die sog. „Putzstunde“ den zeitlichen Mindestrahmen der Sperrzeit darstellt.
Zuständig sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.
Zuständig sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts.
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