Sondernutzungen; Gebühren
Jede über den Gemeingebrauch hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Auskünfte hierzu erteilen die Mitarbeiter der Bauverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.
Auskünfte hierzu erteilen die Mitarbeiter der Bauverwaltung.
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