Reisegewerbekarte
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Zuständig sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts.
Notwendige Formulare finden Sie im Digitalen Rathaus.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.
Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Zuständig sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts.
Notwendige Formulare finden Sie im Digitalen Rathaus.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.