Plakatierung
Plakatierung im öffentlichen Straßenraum stellt eine Sondernutzung dar und bedarf deshalb der Erlaubnis durch die Gemeinde. Die Errichtung von Werbeanlagen kann unter Umständen genehmigungspflichtig nach den baurechtlichen Bestimmungen sein.
Auskünfte hierzu erteilen die Mitarbeiter des Bauamts.
Auskünfte hierzu erteilen die Mitarbeiter des Bauamts.