Personalausweise
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines Reisepasses, vorläufigen Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises.
Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis ab dem 1. November 2010
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen elektronischen Neuerungen versehen.
Weitere Informationen finden Sie hier.