Parkausweis für Behinderte
Ab einem bestimmten Grad der Behinderung wird von der Gemeinde ein Parkausweis ausgestellt, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt.
Zuständig sind die Mitarbeiter der Bauverwaltung (Untere Straßenverkehrsbehörde).
Weitere Informationen hierzu und die erforderlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.
Zuständig sind die Mitarbeiter der Bauverwaltung (Untere Straßenverkehrsbehörde).
Weitere Informationen hierzu und die erforderlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.