Mietzuschüsse
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.
Zuständig für die Gewährung dieser Zuschüsse ist das Landratsamt Aichach-Friedberg. Anträge können Sie stellen bei den Mitarbeitern des Ordnungs- und Sozialamtes.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.
Antragsformulare können Sie auf den Seiten des Digitalen Rathauses herunterladen.
Zuständig für die Gewährung dieser Zuschüsse ist das Landratsamt Aichach-Friedberg. Anträge können Sie stellen bei den Mitarbeitern des Ordnungs- und Sozialamtes.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.
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