Liegenschaften
Die Liegenschaftsverwaltung kümmert sich um alle Angelegenheiten der gemeindlichen Gebäude und Grundstücke. Soweit es sich um rechtliche Angelegenheiten handelt (Grundstücksan- und verkauf, Mieten, Pachten, Vermessungen, etc.) sind die Mitarbeiter der Finanzverwaltung zuständig. In technischen Angelegenheiten (Unterhaltungs- und Wartungsmaßnahmen) wird die Liegenschaftsverwaltung durch die Mitarbeiter des Bauamts unterstützt.