Lastenzuschüsse
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.
Zuständig sind die Mitarbeiter des Ordnungs- und Sozialamts.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.
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