Kanalherstellungsbeiträge
Wenn ein Grundstück an die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird, ist ein Herstellungsbeitrag zu entrichten.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den Festsetzungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
Für Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.