Hausnummernvergabe
Die Hausnummern werden von Amts wegen vergaben. Zuständig ist das Bauamt.
An bebauten Grundstücken sind Hausnummern anzubringen.
Die Gemeinde Kissing hat hierfür die Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung erlassen.
Den aktuellen Satzungstext finden Sie unter Ortsrecht.