Grundsteuer
Die Gemeinde erhebt von den Grundstückseigentümern Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke.
Grundlage für die Steuererhebung ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes, der mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert wird.
Hebesätze der Gemeinde Kissing (Stand: 01.01.2006):
Grundsteuer A: 400 v.H.
Grundsteuer B: 400 v.H.
Zuständig für die Erhebung der Grundsteuer ist die Finanzverwaltung.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.