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Gemeinde Kissing

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Grundsteuer

Die Gemeinde erhebt von den Grundstückseigentümern Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke.

Grundlage für die Steuererhebung ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes, der mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert wird.

Hebesätze der Gemeinde Kissing (Stand: 01.01.2006):

Grundsteuer A: 400 v.H.

Grundsteuer B: 400 v.H.

Zuständig für die Erhebung der Grundsteuer ist die Finanzverwaltung.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.

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