Grabdenkmäler
Grabdenkmäler müssen vor ihrer Errichtung durch die Gemeinde genehmigt werden. Die Gestaltung der Grabmäler hat die Gemeinde in der Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung geregelt.
Den aktuellen Satzungstext finden Sie unter Ortsrecht.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.