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Gewerbesteuer

Informationen über Gegenstand und Erhebung der Gewerbesteuer


Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer).  Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu.

Die Steuer wird in einem gestuften Verfahren festgesetzt.  Auf die von der staatlichen Finanzverwaltung festgestellten Steuermessbeträge wendet die jeweilige Gemeinde einen Vervielfältiger (Hebesatz) an, den sie in einer Ortssatzung festlegen muss. Die Gemeinde Kissing hat dies in der Haushaltssatzung getan. Der aktuelle Hebesatz beträgt 380 v. H.. Aus der Multiplikation ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer, die die Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gibt, der die Zahlungspflicht bestimmt.

Zuständig für die Gewerbesteuer sind die Mitarbeiter der Finanzverwaltung.


Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.

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