Gaststättenrecht
Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierzu eine Erlaubnis. Auch für Vereinsfeste, Märkte, etc., kann eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis erforderlich sein, wenn Speisen und Getränke angeboten werden.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Ordnungsamt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.