Fußwege (öffentlich)
Zuständig für den Bau und die Unterhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze ist das Bauamt.
Aber auch die Anlieger sind hinsichtlich Sauberkeit und Sicherheit in der Pflicht.
Näheres hierzu finden Sie in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter