Friedhofswesen
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten. Vor einer Beisetzung im gemeindlichen Friedhof muss der Bestattungspflichtige bei der Gemeinde das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Rechtsgrundlage ist die Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung.
Die Höhe der Gebühren ist in der Gebührensatzung zur Bestattungssatzung geregelt.
Den aktuellen Satzungstext finden Sie unter Ortsrecht.
Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.