Feuerwerk
Wer in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember ein Feuerwerk abbrennen will, braucht dazu die Genehmigung durch die Gemeinde.
Zuständig sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Bayerischen Behördenwegweisers.