Entwässerung
Die Entwässerungsanlage ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Anschluss- und Benutzung hat die Gemeinde in der Entwässerungssatzung geregelt. Die Finanzierung der Entwässerungsanlage ist in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung geregelt. Die Satzungstexte finden Sie auf der Seite Ortsrecht.
Technische Fragen zur Entwässerung richten Sie bitte an die Mitarbeiter des Bauamtes.
In Satzungsfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Finanzverwaltung.