Eheschließungen
Vor der Eheschließung müssen die Verlobten die Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden.
Zur Anmeldung der Eheschließung zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Informationen zur Anmeldung einer Eheschließung
Informationen zur Anmeldung einer Eheschließung bei Spätaussiedler- und Vertriebenenhintergrund
Fragebogen zur Anmeldung einer Eheschließung
Zuständig sind die Mitarbeiter des Standesamtes.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.