Ehenamen
Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Zuständig sind die Mitarbeiter des Standesamtes.
Weitere Informationen zum Thema Eheschließung bzw. Ehename finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.