Ehefähigkeitszeugnis
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist erforderlich, wenn einer der beiden Verlobten ausländischem Recht untersteht.
Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Mitarbeiter des Standesamtes.
Weitere Informationen zur Eheschließung erhalten Sie im Bayerischen Behördenwegweiser.