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Gemeinde Kissing

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Räum- und Streudienst; Winterdienstplan

Das Räumen und Streuen der Straßen innerhalb des Gemeindegebiets erfolgt durch den Bauhof der Gemeinde nach einem festgelegten Räum- und Streuplan. 

Die Zuständigkeit für das Räumen und Streuen der Gehbahnen hat die Gemeinde auf die Grundstückseigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die Räum- und Streupflicht ist in der Verordnung geregelt.

Hintergrundinformationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.

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