Büchergeld
An allen öffentlichen Schulen Bayerns gilt die Lernmittelfreiheit. Büchergeld wird nicht mehr erhoben.
Die Gemeinde unterhält als Sachaufwandsträger die Grund- und Hauptschule Kissing.
Zuständig in der Gemeinde sind die Mitarbeiter der Finanzverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.