Beglaubigungen
In der Gemeinde können Sie Ihre Unterschrift oder Fotokopien von Unterlagen amtlich beglaubigen lassen.
Zur Unterschriftsbeglaubigung ist es notwendig, dass Sie persönlich erscheinen, sich ausweisen können und die Unterschrift vor dem zuständigen Mitarbeiter leisten.
Fotokopien Ihrer Unterlagen können wir für Sie anfertigen und beglaubigen.
Beglaubigungen sind Amtshandlungen, für die Kosten erhoben werden.
Zuständig sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts.